neue Corona Schutzverordnung

Hallo Sportsfreunde,
die neue Corona Schutzverordnung NRW (gültig ab 23.08.2021) besagt, dass ab sofort die 2G -Regel gilt. (Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs-oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt)

Gruß Thorsten ????